Adolf Klein aus Wien – Ihr Energieausweis
Was der Energieausweis aussagt
Vergleichbar mit dem Typenschein eines Kfz enthält der Energieausweis wichtige Eckdaten eines Gebäudes. Dazu gehört der Heizenergiebedarf, der zu erwarten ist, aber vor allem die Energiekennzahl für das Objekt, womit der spezifische Heizwärmebedarf gemeint ist. In seit 2012 ausgestellten Ausweisen findet sich außerdem der Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor (fGEE), der einen Vergleichswert zu einem Referenzgebäude angibt.
Die Notwendigkeit des Energieausweises
Bei einem Neubau ist der Ausweis bereits vorzulegen, wenn es um die Baugenehmigung geht, aber auch bei Generalsanierungen. Erforderlich ist er ebenfalls, wenn Sie verkaufen oder vermieten wollen, wobei Sie daran denken sollten, dass er nur zehn Jahre lang gültig ist. Sollte es sich nur um eine Wohnung handeln, genügt auch der Ausweis oder eine vollständige Kopie für das gesamte Gebäude, was auch für Eigentümergemeinschaften interessant ist. Wir sagen Ihnen gern, welche Unterlagen und Bauteilbeschreibungen wir benötigen, um für Ihr Objekt einen Energieausweis auszustellen.